Der frühere Obergeometer und spätere Steuerrat Eduard Gehrmann ist in Vermesserkreisen beileibe kein Unbekannter gewesen, steht er doch immerhin in den Annalen des DVW als sein 10. Ehrenmitglied (s. dvw.de/der-dvw/preise-ehrungen). Der Zeitschrift für Vermessungswesen von 1910 ist zudem ein zweieinhalbseitiger Nachruf zu entnehmen (S. 529-531):
Unbekannt war bislang allerdings der Verbleib seiner im vorigen Blogbeitrag als PDF-Digitalisat mit Volltext präsentierten Lebenserinnerungen, die 1903 in zwei Teilen im Selbstverlag erschienen. Die Zeitschrift für Vermessungswesen (1902, S. 272) hatte sie wie folgt angekündigt:
In öffentliche bzw. wissenschaftliche Bibliotheken ist das Druckwerk nicht gelangt. Wohl aber hat der Deutsche Geometer-Verein das Druckwerk in seine Vereinsbibliothek aufgenommen. In der nunmehr aufgelösten DVW-Bibliothek hat das Unikat die Zeiten überdauert und konnte nun als Grundlage dienen, den „in gedrängter Kürze“ auf 120 Seiten authentischen Bericht als Digitalisat bereitzustellen:
- Erlebnisse aus meiner 15jährigen Dienstzeit im Geschäftsbezirk einer Generalkommission / Erinnerungen aus meiner Diensttätigkeit in drei Regierungsbezirken bei den Arbeiten zur anderweiten Regelung der Grundsteuer, Selbstverlag, Kassel 1903.
Um auf die Überschrift mit der Erleuchtung zurückzukommen: Die amüsante Lektüre kann durchaus einige Erleuchtung verschaffen, wie vor 160 Jahren die Grundsteuervermessung in den östlichen preußischen Provinzen ablief und wie die dabei im wesentlichen eingeflossenen älteren Separationskarten entstanden. Gewählt habe ich die Überschrift aber aus einem ganz anderen Grund. Dank Volltextrecherche in digitalisierten Zeitschriftenarchiven findet man ja heutzutage alles mögliche, wenn man beispielsweise nach „Obergeometer Gehrmann“ fahndet. Ein solches Fundstück ist die folgende Annonce aus der Magdeburgischen Zeitung vom 11. Februar 1863. Darin werden zum Eintritt in das Kataster-Rechen-Bureau unter Leitung Gehrmanns brauchbare „Rechengehülfen“ gesucht, die man neben der Bezahlung mit „2/3 bis 3/4 der tarifmäßigen Feldmessergebühren“ damit anlocken wollte, dass „während der Arbeitszeit Local, Heizung und Erleuchtung unentgeltlich gewährt wird.“ 😉